Fischereischein
 

Der staatliche Fischereischein

 

In Deutschland ist das Angeln durch entsprechende Gesetze geregelt und

 wird je nach Bundesland - bei uns hier "Bayern" - entsprechend 

den Landesgesetzen erlassen und vollzogen!

... sh. hierzu:

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)

Verordnung zur Ausübung des Bayerischen Fischreigesetzes (AVBayFig)

 

 

Nur, wer im Besitz eines staatlichen Fischereischeines ist, darf entsprechende

 Angelkarten (Tags-, Wochen-, Monats- und/oder Jahreskarten) bzw. eine 

Vereinsmitgliedschaft für die Gewässer beantragen und erwerben!

 

Zur Prüfung für den bayerischen Fischereischein wird nur zugelassen, 

wer zuvor an einem Vorbereitungskurs teilnimmt, um sich das Wissen, die Techniken

und natürlich die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften anzueignen!

In unserer Gegend (Kempten/Oberallgäu) hat sich dankenswerter Weise unser

befreundeter Nachbarverein ...

 

Fischereiverein Eschacher Weiher e.V.

 

... diesem Thema angenommen und bietet solche Vorbereitungskurse an!

 

Bitte informieren Sie sich auf deren Seiten näher zu diesem Thema und treten 

dann entsprechend in Kontakt:

 

Fischerprüfung - Fischereiverein Eschacher Weiher (eschacher-fv.de)