Der staatliche Fischereischein
In Deutschland ist das Angeln durch entsprechende Gesetze geregelt und
wird je nach Bundesland - bei uns hier "Bayern" - entsprechend
den Landesgesetzen erlassen und vollzogen!
... sh. hierzu:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Verordnung zur Ausübung des Bayerischen Fischreigesetzes (AVBayFig)
Nur, wer im Besitz eines staatlichen Fischereischeines ist, darf entsprechende
Angelkarten (Tags-, Wochen-, Monats- und/oder Jahreskarten) bzw. eine
Vereinsmitgliedschaft für die Gewässer beantragen und erwerben!
Zur Prüfung für den bayerischen Fischereischein wird nur zugelassen,
wer zuvor an einem Vorbereitungskurs teilnimmt, um sich das Wissen, die Techniken
und natürlich die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften anzueignen!
In unserer Gegend (Kempten/Oberallgäu) hat sich dankenswerter Weise unser
befreundeter Nachbarverein ...
Fischereiverein Eschacher Weiher e.V.
... diesem Thema angenommen und bietet solche Vorbereitungskurse an!
Bitte informieren Sie sich auf deren Seiten näher zu diesem Thema und treten
dann entsprechend in Kontakt:
Fischerprüfung - Fischereiverein Eschacher Weiher (eschacher-fv.de)