Fischereischein
Der staatliche Fischereischein
In Deutschland ist das Angeln durch entsprechende Gesetze geregelt und wird je nach Bundesland - bei uns hier "Bayern" - entsprechend den Landesgesetzen erlassen und vollzogen!
... sh. hierzu:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Verordnung zur Ausübung des Bayerischen Fischreigesetzes (AVBayFig)
Nur, wer im Besitz eines staatlichen Fischereischeines ist, darf entsprechende Angelkarten (Tags-, Wochen-, Monats- und/oder Jahreskarten) bzw. eine Vereinsmitgliedschaft für die Gewässer beantragen und erwerben!
Zur Prüfung für den bayerischen Fischereischein wird nur zugelassen, wer zuvor an einem Vorbereitungskurs teilnimmt, um sich das Wissen, die Techniken und natürlich die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften anzueignen!
In unserer Gegend (Kempten/Oberallgäu) hat sich dankenswerter Weise unser befreundeter Nachbarverein ...
Fischereiverein Eschacher Weiher e.V.
... diesem Thema angenommen und bietet solche Vorbereitungskurse an!
Bitte informieren Sie sich auf deren Seiten näher zu diesem Thema und treten dann entsprechend in Kontakt:
Fischerprüfung - Fischereiverein Eschacher Weiher (eschacher-fv.de)